AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen ttdesign und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge/Aufträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert
werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber
ttdesign eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung
zu zahlen.
1.3. ttdesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen
Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. ttdesign
bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht
eingeräumt
hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon
im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung zwischen ttdesign und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen
auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. ttdesign hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
(Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber
das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe
in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon
unberührt bleibt das Recht von ttdesign, bei konkreter Schadensberechnung
einen höheren Schaden geltend zu machen.
2. Vergütung / Zahlungsmodalitäten
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die Vergütung ist ab einem Gesamtbetrag von 500 Euro (Fünfhundert)
in Teilbeträgen zu zahlen. Die Teilzahlungen sind wie folgt zu entrichten:
1. Teilzahlung erfolgt mit schriftlicher Auftragsbestätigung
(40 % (vierzig) des Netto-Gesamtbetrages)
2. Teilzahlung erfolgt mit schriftlicher Abnahme der
Entwurfsarbeit durch den Auftraggeber (30 % (dreißig) des
Netto-Gesamtbetrages)
3. Teilzahlung erfolgt nach schriftlicher Korrekturabnahme
(15 % (fünfzehn) des Netto-Gesamt-betrages)
4. Teilzahlung erfolgt nach Übergabe
des fertigen Projektes (15 % (fünfzehn) des Netto-Gesamtbetrages)
2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als
ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet,
eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3. Fremdleistungen
3.1. ttdesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ttdesign hierzu schriftliche Vollmacht
zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen
und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber
verpflichtet, ttdesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten
freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere
von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt,
nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind ttdesign
spätestens ein Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben,
falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen
hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig
sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1. ttdesign ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und sonstige
Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm
Datenträger, Dateien und sonstige Daten zur Verfügung stellt,
ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat ttdesign dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und sonstige
Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung
von ttdesign verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und
sonstige Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und sonstigen Daten.
Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern,
Dateien und sonstigen Daten, die beim Datenimport auf das System des
Auftraggebers entstehen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung
und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt ttdesign vor Ausführung der Vervielfältigung
Korrekturmuster vor.
6.2. ttdesign übernimmt keine Produktionsüberwachung außerhalb
des Standortbereichs Kiel und dem Amt Molfsee. Der Auftraggeber bestätigt
dies schriftlich und ist somit für die Produktionsüberwachung
selbst verantwortlich. Führt ttdesign die Produktionsüberwachung
an seinem Standortbereich durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen
und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der
Auftraggeber ttdesign fünf einwandfreie Muster unentgeltlich.
7. Haftung
7.1. ttdesign haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung
oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt
auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung
für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. ttdesign haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche
Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und
sonstigen Designarbeiten.
7.5. Die Prüfung der wettbewerbs- und markenrechtlichen Zulässigkeit
und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und Designarbeiten, müssen
bei Bedarf zusätzlich in Auftrag gegeben werden.
7.6. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von
zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei ttdesign geltend zu machen. Danach
gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht, wenn nicht anders vereinbart, für
ttdesign Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während
oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann ttdesign eine angemessene
Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an ttdesign übergebenen
Vorlagen (Text, Fotos, Grafiken, Illustrationen etc.) berechtigt ist und
dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser
Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht
frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber ttdesign schriftlich
von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand
in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz
von ttdesign als Gerichtsstand vereinbart.
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand: Dezember 2006